Post by lgrw on Nov 25, 2015 9:52:32 GMT 1
Hallo Zusammen, wollte mal kurz schildern was mir die Post, resp der Zoll eingebrockt hat..
Daniel und ich hatten uns vor ca 2 Wochen auf einen Trade geeinigt, und die Karten tags darauf verschickt. Meine Karten sind zeitnah bei ihm eingetroffen, und seine liessen leider auf sich warten. Bis ich dann diesen Montag eine "Abholungseinladung" der Post im Briefkasten hatte. Darauf stand das ich den Brief bei der Post abholen darf wenn nich CHF 13 bezahle. Das fand ich ein bisserl viel für einen Warenwert von ca CHF 12 (der BV der beiden Karten war 24). Daniel hatte übrigens den Inhalt des Briefs auch absolut korrekt deklariert ("Sammelkarten, Wert 10€").
Auf meine Nachfrage hin wie das denn sein kann dass ich CHF 13 zahlen muss für Ware mit einem Wert von CHF 12 kam dann diese Antwort der Post:
Fazit, wenn ihr Pech habt kontrolliert die Eidgenössische Zoll Verwaltung (EZV) genau euer Brief/Paket, und auch wenn sich darin nur Abgabefreie Waren oder Dokumente (z.B. ein Brief oder eine handgemalte Zeichnung) befinden, müsst ihr 13 Stutz Aufwand-Gebühren abdrücken. So ein Dreck...
Grüsse
Ändu
[Marco, bitte in das richtige Forum Topic verschieben sollte ich mich vertan haben ]
Daniel und ich hatten uns vor ca 2 Wochen auf einen Trade geeinigt, und die Karten tags darauf verschickt. Meine Karten sind zeitnah bei ihm eingetroffen, und seine liessen leider auf sich warten. Bis ich dann diesen Montag eine "Abholungseinladung" der Post im Briefkasten hatte. Darauf stand das ich den Brief bei der Post abholen darf wenn nich CHF 13 bezahle. Das fand ich ein bisserl viel für einen Warenwert von ca CHF 12 (der BV der beiden Karten war 24). Daniel hatte übrigens den Inhalt des Briefs auch absolut korrekt deklariert ("Sammelkarten, Wert 10€").
Auf meine Nachfrage hin wie das denn sein kann dass ich CHF 13 zahlen muss für Ware mit einem Wert von CHF 12 kam dann diese Antwort der Post:
Die Eidgenössische Zollverwaltung ist für den Vollzug wirtschaftlicher Massnahmen zuständig. So überwacht sie beispielsweise die Ein- und Ausfuhr gewisser Waren und hat somit das Recht, jederzeit eine Warensendung ohne Angabe von Gründen einer Zollrevision zu unterziehen.
Weiter liegt das primäre Interesse der EZV darin, die Bevölkerung und die Umwelt zu schützen, indem sie zum Beispiel an der Grenze Proben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen erhebt, den Verkehr mit gefährlichen Gütern kontrolliert oder den Schmuggel von Betäubungsmitteln zu unterbinden versucht. Auch die unrechtmässige Verwendung von gesetzlich geschützten Marken und geistigem Eigentum wird von der EZV bekämpft (Markenpiraterie). Das Zollamt führt demzufolge solche Zollrevisionen bei der Einfuhr in die Schweiz vor allem zum Schutz der Bevölkerung und der Schweizer Wirtschaft durch.
Sobald die EZV entscheidet, ein über die Schweizerische Post spediertes Paket zu öffnen und den Inhalt zu kontrollieren, durchläuft das Paket einen Sonderprozess, der der Schweizerischen Post zusätzliche Aufwände beschert. Aus diesem Grund fallen pro durch das Zollamt angeordneter Zollrevision zusätzliche Kosten von CHF 13.00 an, die vom Empfänger in der Schweiz zu begleichen sind. Dies gilt sowohl für abgabenfreie als auch abgabenpflichtige Sendungen.
Diese Angaben beziehen sich auf den Artikel 36 Absatz 1 des geltenden Zollgesetzes.
Weiter liegt das primäre Interesse der EZV darin, die Bevölkerung und die Umwelt zu schützen, indem sie zum Beispiel an der Grenze Proben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen erhebt, den Verkehr mit gefährlichen Gütern kontrolliert oder den Schmuggel von Betäubungsmitteln zu unterbinden versucht. Auch die unrechtmässige Verwendung von gesetzlich geschützten Marken und geistigem Eigentum wird von der EZV bekämpft (Markenpiraterie). Das Zollamt führt demzufolge solche Zollrevisionen bei der Einfuhr in die Schweiz vor allem zum Schutz der Bevölkerung und der Schweizer Wirtschaft durch.
Sobald die EZV entscheidet, ein über die Schweizerische Post spediertes Paket zu öffnen und den Inhalt zu kontrollieren, durchläuft das Paket einen Sonderprozess, der der Schweizerischen Post zusätzliche Aufwände beschert. Aus diesem Grund fallen pro durch das Zollamt angeordneter Zollrevision zusätzliche Kosten von CHF 13.00 an, die vom Empfänger in der Schweiz zu begleichen sind. Dies gilt sowohl für abgabenfreie als auch abgabenpflichtige Sendungen.
Diese Angaben beziehen sich auf den Artikel 36 Absatz 1 des geltenden Zollgesetzes.
Fazit, wenn ihr Pech habt kontrolliert die Eidgenössische Zoll Verwaltung (EZV) genau euer Brief/Paket, und auch wenn sich darin nur Abgabefreie Waren oder Dokumente (z.B. ein Brief oder eine handgemalte Zeichnung) befinden, müsst ihr 13 Stutz Aufwand-Gebühren abdrücken. So ein Dreck...
Grüsse
Ändu
[Marco, bitte in das richtige Forum Topic verschieben sollte ich mich vertan haben ]